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Fragen zur Verantwortung
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1) Warum wurde keine behördliche
Untersuchung der Unglücksursache (Havarieuntersuchung) durchgeführt? |
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Die deutschen Behörden verwahrten die wichtigsten
Wrackteile eigens für einen solchen Zweck und boten dem schwedischen
Konsulat in Hamburg, als Vertreter der schwedischen Behörden, mehrfach
eine offizelle Untersuchung an. Das Konsulat war intensiv mit dem Fall befaßt
und bestens darüber informiert. Es verhielt sich jedoch zunächst
abwartend, und am 23.11.1950, nachdem bereits viel wertvolle Zeit und wichtige
Gegenstände verloren waren, lehnte der Konsul Torsten Bergendahl das
Untersuchungsangebot endgültig ab. Gründe für die Ablehnung
finden sich nirgendwo in den Akten, und es ist auch unbekannt, ob der Konsul
selbst oder auf Anweisung aus Schweden entschied. Man kann wohl davon ausgehen,
daß den maßgeblichen schwedischen Stellen die insgesamt mangelhafte
Bauausführung der Ormen Friske bekannt und aus nationalen Gründen
peinlich war. Möglicherweise wollte man auch den Angehörigen der
Opfer und den übrigen Beteiligten juristischen Streit um Haftungsfragen
ersparen. |
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2) Was hätte eine offizielle
Untersuchung bewirkt? |
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Das Untersuchungsergebnis wäre das gleiche
gewesen, was jetzt die Untersuchung der Fotos ergeben hat. Da der Baufehler,
der zum Kielbruch führte, als grob fahrlässig anzusehen ist, hätte
die zuständige schwedische Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger
Tötung in 15 Fällen ermitteln müssen ("Wer durch
Unachtsamkeit den Tod eines anderen verursacht, wird wegen fahrlässiger
Tötung mit einer Höchststrafe von zwei Jahren oder, in einem minder
schweren Fall, mit Geldbuße bestraft. Bei einem groben Vergehen beträgt
die Strafe mindestens sechs Monate und höchstens sechs Jahre. Bei der
Beurteilung, ob ein grobes Vergehen vorliegt, ist besonders zu beachten,
1. ob bei der Tat ein ernsthaftes Risiko bewußt in Kauf genommen
wurde, oder 2. ob die Tatperson, als besondere Aufmerksamkeit oder Geschicklichkeit
erforderlich war, durch Alkohol oder ein anderes Mittel beeinflußt
war oder sich anderweitig durch ein ernsthaftes Versäumnis schuldig
gemacht hat." Schwedisches Strafgesetzbuch, Kap.3, §7). |
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3) Gegen wen wäre ermittelt
worden? |
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Die Konstruktionszeichnungen sind sofort nach
dem Unglück spurlos verschwunden. Es ist aber bekannt, wer an ihnen
direkt beteiligt war. Dies waren drei Personen: der Erfinder und Leiter
des Projektes, Sten Schröder, der als einziger der Verantwortlichen
während der Unglücksfahrt dabei war und ums Leben kam, der Schiffbauexperte
Sam Svensson, der nur den ersten Tag der Unglücksfahrt nach dem Start
in Schweden mitsegelte, und Bror Westerlund, der Leiter der späteren
Bauausführung. |
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4) Wer wußte von der extremen
Schwachstelle im Kiel? |
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Da der Kiel keinen Farbanstrich bekam, müssen
viele die fünf Stoßfugen unterhalb des Achterendes des Kielschweins
gesehen haben. Neben Bror Westerlund waren dies fünf weitere Bootsbauer.
Als das Schiff im Frühjahr 1950, nach der Überwinterung 1949/50,
erneut zur Ausrüstung aufgedockt war, müssen weitere Personen
die Schwachstelle gesehen haben. Vor allem aber müssen die drei Bauplaner
Schröder, Svensson und Westerlund die Schwachstelle mehrfach und mit
fachmännischen kritischen Blick gesehen haben. Die Opfer der Katastrofe,
außer Schröder, können die Schwachstelle nicht gesehen haben,
da sie aus ganz Schweden erst zum Antritt der Unglücksfahrt anreisten
und das Schiff erstmals sahen, als es schon zu Wasser gelassen und der Kiel
nicht länger sichtbar war. |
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